Was |
Wo |
Wann |
Benötigte Unterlagen |
Geburtsurkunde
Hierbei erfolgt auch die Wahl des Namens und Familiennamens des Kindes |
Standesamt des Geburtsortes
Oft können Sie Ihren erdfloh direkt im Krankenhaus angemelden und dann
muss man nur noch zum Abholen der Geburtsurkunden zum Standesamt |
Innerhalb einer Woche nach der Geburt |
- Geburtsbescheinigung der Klinik
- Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Nicht verheiratet:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde Mutter
- Vaterschaftsanerkennung, falls schon vorhanden
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Elterngeld |
Erziehungsgeldstelle
Diese ist je nach Bundesland unterschiedlichen Behörden zugeordnet.
Eine Liste der in Ihrem Bundesland zuständigen Erziehungsgeldstelle
erhalten Sie hier ! |
Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt |
- Geburtsbescheinigung des Kindes*
- Nachweise zum Einkommen vor der Geburt*
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
- Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit
Die mit * gekennzeichneten Unterlagen müssen in jedem Fall vorgelegt
werden. Ob auch die anderen Bescheinigungen und Erklärungen abgegeben
werden müssen, hängt von der individuellen Situation des Antragstellers
ab.
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Kranken- versicherung |
Bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist. |
So schnell wie möglich nach der Geburt |
Zunächst die Krankenkasse telefonisch informieren, sie schickt dann ein
Formular und benötigt die Geburtsurkunde als Nachweis. Für das Kind
erhalten Sie nach etwa zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte |
Einwohner- meldeamt
Kind anmelden Lohnsteuerkarte ändern |
Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern |
So früh wie möglich nach der Geburt |
- Personalausweis oder Pass
- Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Soll das Kind in den Reisepass eingetragen werden, müssen
Nichtverheiratete zusätzlich eine Sorgerechtsbescheinigung vorlegen |
Elternzeit |
Arbeitgeber |
Spätestens sechs (bzw. acht) Wochen vor Beginn der Elternzeit |
Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten. |
Vaterschaft anerkennen |
Standesamt oder Jugendamt |
Vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig) |
- Ausweise
- Geburturkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern
- Geburtsurkunde des Babys
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