Gleich beim Feststellen der Schwangerschaft wird für Sie der
Mutter-Kind-Pass ausgestellt, der Sie und Ihr Kind durch die ganze
Schwangerschaft begleiten wird. In den Mutter-Kind-Pass werden
alle wichtigen Untersuchungsergebnisse eingetragen, die Sie und Ihr
Kind betreffen. Tragen Sie den Pass möglichst immer bei sich und nehmen
Sie ihn auch mit, wenn Sie verreisen, damit beim eventuellen Auftreten
von Komplikationen der jeweilige behandelnde Arzt sich ein Bild vom
bisherigen Verlauf Ihrer Schwangerschaft machen kann.
Soweit
es möglich ist, sollten Sie die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vom
selben Arzt machen lassen, da nur so der Verlauf der Schwangerschaft
optimal beurteilt werden kann. Sollten Sie während der Schwangerschaft
den Arzt wechseln müssen, versichern Sie sich, dass alle wichtigen
Befunde (auch Vorbefunde aus früheren Schwangerschaften) in den
Mutter-Kind-Pass eingetragen wurden.
Die folgende Übersicht soll
Sie genau über die einzelnen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und
mögliche weitere Untersuchungen in der Schwangerschaft informieren und
Ihnen einen kleinen Untersuchungsfahrplan durch die Schwangerschaft
bieten.
- Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
- Spezialultraschall in der 13. bis 14. Schwangerschaftswoche
- Die zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
- Die dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
- Die vierte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
- Die fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
- Weitere empfohlene Untersuchungen
- Zurück zur Ausgangsseite Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit
Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Bei der ersten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird der korrekte Sitz
der Schwangerschaft festgestellt. Man kann nun mit Sicherheit sagen,
dass sich das befruchtete Ei in der Gebärmutter eingenistet hat - eine
Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft ist damit mit hoher
Sicherheit auszuschließen. Falls bereits die Herzaktion zu sehen und
die Scheitel-Steiß-Länge zu messen ist, steht bereits jetzt das genaue
Schwangerschaftsalter fest. Der aufgrund dieser Informationen
berechnete Geburtstermin wird nicht mehr geändert, da nur in der
Frühschwangerschaft eine Berechnung fast auf den Tag genau möglich ist.
Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung ist mit einer Blutuntersuchung
verbunden, wobei folgende Laborwerte bestimmt werden: Rotes Blutbild,
Blutgruppe, Rhesusfaktor- und Blutgruppen-Antikörper, Toxoplasmose und
HIV-Antikörper.
BLUTGRUPPEN-ANTIKÖRPER: Neben der Blutgruppe wird auch nach
Blutgruppenantikörper im mütterlichen Blut gefahndet. Vor allem
Rhesus-Antikörper können das Kind gefährden. Damit solche Antikörper im
mütterlichen Blut gebildet werden, muss im Laufe des bisherigen Lebens
ein Kontakt mit Fremdblut stattgefunden haben. Das bedeutet, dass die
erste Schwangerschaft in der Regel nicht gefährdet ist. Eine
vorangegangene Fehlgeburt kann jedoch bereits zu einer Sensibilisierung
geführt haben.
Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Eine Rhesus-negative Mutter
bringt ein Kind zur Welt, welches von seinem Vater den Rhesus-Faktor
vererbt bekommen hat (Dazu muss der Vater Rhesus-positiv sein). Bei der
Geburt dieses Kindes kommt es zum Übertritt einer gewissen Menge
kindlichen Blutes in den mütterlichen Kreislauf. Die Mutter bildet nun
Antikörper gegen diesen Blutfaktor, da der Rhesus Faktor vom
mütterlichen Immunsystem als fremd erkannt wurde. Nach der Geburt
wurden diese gebildeten Antikörper nicht durch eine entsprechende
Rhesusprophylaxe beseitigt. Bekommt diese sensibilisierte Mutter
nochmals ein Kind, welches wieder Rhesus positiv ist, richten sich
diese Antikörper der Mutter gegen das im Kind gebildete Blut. Die Folge
ist eine zunehmende Zerstörung von kindlichen Blutzellen, was zu einer
extremen Blutarmut des Kindes im Mutterleib führen kann. Bei der Mutter
wird das Vorhandensein von Antikörpern bei der ersten MKP Untersuchung
auffallen - Das Kind wird im Laufe der Schwangerschaft auch bei den
Ultraschalluntersuchungen auffällig. Eine Therapie des Kindes ist
möglich, aber sehr aufwendig und nicht ungefährlich.
Daher ist jeder Arzt bestrebt, die Antikörperbildung mittels der
Rhesusprophylaxe zu verhindern. Ein eher seltener Weg der
Sensibilisierung ist auch schon während der ersten Schwangerschaft
möglich, nämlich dann, wenn stärkere Blutungen oder Wehen auftreten.
Aus diesem Grund wird nunmehr versucht, eine Rhesusprophylaxe bei jeder
Rhesus-negativen Schwangeren bereits in der 28.-30. SSW durchzuführen.
Leider werden die Kosten dieser Injektion derzeit von den
Versicherungsträgern noch nicht übernommen.
TOXOPLASMOSE ist eine Infektionskrankheit, die viele Frauen
im gebärfähigen Alter bereits durchgemacht haben und daher Antikörper
im Blut aufweisen. Wenn in Ihrem Blut Antikörper vorhanden sind,
bekommen Sie in den nächsten Tagen die Aufforderung, zu einer
neuerlichen Blutabnahme zu kommen. Bitte machen Sie sich keine
unnötigen Sorgen, meistens wird damit nur die Immunität bestätigt.
Sind keine Antikörper im Blut enthalten, sollen Sie folgende Verhaltensregeln strikt einhalten:
Kein Genuß von rohen oder halb rohen tierischen Produkten.
Den Umgang mit Katzen meiden, bzw. nach Kontakt
gründlich die Hände waschen. Das `Katzenkisterl´ sollte ein anderes
Familienmitglied reinigen, bzw. muss die Reinigung mit Gummihandschuhen
erfolgen. (Sollten Sie eine eigene Katze haben, so müssen Sie diese
aber keinesfalls weggeben, da reine Hauskatzen oft frei von
Toxoplasmoseerregern sind, bzw. Katzenhalter häufig bereits
Toxoplasmose-Antikörper haben und damit immun sind).
- Nach Gartenarbeit die Hände ebenfalls gründlich reinigen.
Sollten Sie sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen mit Toxoplasmose
infizieren, kann dies medikamentös behandelt werden. Wird die Infektion
rechtzeitig erkannt, besteht nahezu keine Gefahr für Sie und Ihr Kind,
dazu sind allerdings regelmäßige Kontrollen notwendig.
HIV,AIDS: Die routinemäßige Untersuchung auf HIV-Antikörper
ist in Österreich zwar vom MKP noch nicht vorgesehen, doch hätte ein
Übersehen einer HIV- Infektion der werdenden Mutter so weitreichende
Folgen für das Kind, dass ich diese Untersuchung für unbedingt
notwendig halte. Durch entsprechende Therapie und Wahl des Geburtsmodus
kann eine Ansteckung des Kindes in bis zu 90% der Fälle verhindert
werden. Wird die Infektion nicht erkannt, kommt es fast immer zur
Ansteckung des Kindes vor allem unter der Geburt.
Spezialultraschall in der 13. bis 14. Schwangerschaftswoche
Falls Sie es wünschen wird in der 13. bis 14. Schwangerschaftswoche (SSW)
ein Spezialultraschall durchgeführt, bei dem die Nackenregion des
Kindes vermessen wird. Wenn zu diesem Zeitpunkt viel Flüssigkeit unter
der Haut eingelagert ist, können weitere Untersuchungen und engmaschige
Kontrollen sinnvoll sein. Diese Untersuchung ist zur Risikoeinschätzung
von großer Bedeutung. Falls Ihr Partner bei der Untersuchung anwesend
sein will, ist dies von mir aus selbstverständlich möglich.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie auch wissen, ob Sie eine genetische Risikobeurteilung
mittels Ultraschall- und Blutuntersuchungen durchführen lassen wollen.
Mit diesen Untersuchungen ist eine individuelle Risikoberechnung auf
das Vorliegen von sogenannten numerischen Chromosomenbesonderheiten
(Trisomien, bes. der Trisomie 21 ("Mongolismus")) möglich. Das Ergebnis
der genetischen Untersuchungen gibt eine Entscheidungshilfe, ob eine
Fruchtwasseruntersuchung sinnvoll ist. Diese Untersuchung ist keine
Kassenleistung, die Kosten müssen also von Ihnen selbst getragen
werden.
Die zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Zwischen der 18. und 20. SSW lassen Sie bitte bei Ihrem Hausarzt die im MKP vorgesehene interne Untersuchung durchführen und in den MKP eintragen. In der 20.-21. SSW
ist dann die nächste Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Die Ergebnisse
der Ultraschalluntersuchungen werden im Einlegeblatt dokumentiert. Die
Kurven, die hier eingetragen sind, entsprechen dem Kopfumfang und dem
Bauchumfang. Am Verlauf der Kurve erkennt man gut das
Wachstumsverhalten des Kindes. Im unteren Abschnitt werden wichtige
Messparameter eingetragen. Dabei bedeuten die Abkürzungen folgendes:
FW-Fruchtwassermenge, PL-Plazenta, HA-Herzaktion, BIP-Kopfdurchmesser,
AD-Bauchdurchmesser, FL-Oberschenkelknochenlänge. Rechts oben sind die
verschiedenen Organe aufgelistet. Sind diese vorhanden und in Ordnung,
so werden Sie mit o.B. (heißt: ohne auffälligen Befund) vermerkt.
Bei dieser wichtigen Ultraschalluntersuchung wird nach Auffälligkeiten
beim Kind gesucht. Es werden Gehirn, Gesicht, Wirbelsäule, Herz –
Lunge, Bauchwand, Nieren und Blase, sowie das Skelettsystem beurteilt.
Besonders ausführlich wird dabei das kindliche Herz untersucht, da
kindliche Herzfehler mit Abstand den größten Anteil an allen kindlichen
Fehlbildungen ausmachen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf
hinweisen, dass auch bei optimaler Qualifikation des Untersuchers und
bester Geräteausstattung nicht alle diagnostizierbaren Veränderungen
beim Kind zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft erkannt werden können.
Die Erkennungsrate von nachweisbaren Auffälligkeiten liegt bei dieser
Untersuchung bei etwa 80-90 Prozent. Während der Untersuchung werde ich
Ihnen so viel wie möglich auch detailliert zeigen.
Die dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
In der 25. SSW erfolgt die nächste Mutter-Kind-Pass
Untersuchung. Bei der Blutuntersuchung wird wieder das Blutbild
untersucht, weiters werden die Hepatitis-Antikörper (infektiöse
Leberentzündung) und bei Bedarf Blutgruppen-Antikörper überprüft. Bei
der Ultraschalluntersuchung werden vor allem das kindliche Wachstum,
die Fruchtwassermenge, die Beschaffenheit des Mutterkuchens und das
kindliche Wohlbefinden kontrolliert. Zu diesem Zeitpunkt steht Ihr Kind
bereits am Beginn seiner Lebensfähigkeit. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft
über das derzeitige Gewicht und die ungefähre Größe Ihres Kindes.
Die vierte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Den Termin für die nächste MKP-Untersuchung erhalten Sie für die 30. bis 31. SSW.
Auch jetzt ist vor allem das Wachstumsverhalten des Kindes von
Bedeutung. Sollten Sie immer wieder einen harten Bauch bekommen, teilen
Sie uns dies unbedingt mit. Mittels der Tastuntersuchung und der
Ultraschalluntersuchung lässt sich eine Veränderung am Gebärmutterhals
feststellen. Zu diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft werden Sie schon
häufig Schwangerschaftswehen spüren. Sollten diese eine Regelmäßigkeit
aufweisen, kommen Sie bitte zu einer Kontrolle in die Ordination, bzw.
lassen Sie sich an einer geburtshilflichen Station kontrollieren. Bei
Blasensprung, also Flüssigkeitsabgang durch die Scheide, muss eine
sofortige Kontrolle durchgeführt werden. Dazu müssen Sie sich liegend
ins Krankenhaus bringen lassen. Dies gilt auch für die Zeit unmittelbar
vor dem Geburtstermin. Ein Blasensprung bedeutet, dass die Geburt
beginnt, auch wenn noch keine Geburtswehen zu spüren sind.
Bei vorzeitiger Wehentätigkeit oder bei bestimmten Risikofaktoren (auch
in vorangegangenen Schwangerschaften) bekommen Sie einen Termin zum CTG. Bei dieser Untersuchung wird das kindliche Wohlbefinden und die mütterliche Wehentätigkeit kontrolliert.
Die fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
In der 35.-37. SSW machen wir die letzte MKP-Untersuchung.
Bei Bedarf kann bei dieser Untersuchung auch eine Blutflussmessung in
der Nabelschnur oder einem Gefäß im kindlichen Körper mittels
Farb-Doppler durchgeführt werden. Durch die Größe, die Ihr Kind zu
diesem Zeitpunkt bereits erreicht hat, ist die normale
Ultraschalluntersuchung nicht mehr so spektakulär. Sollten Ihre
Angehörigen an der Ultraschalluntersuchung Interesse habe, so ist es
besser, diese zu einer früheren Untersuchung mitzunehmen. Zur letzten
MKP-Untersuchung bekommen Sie einen Rettungsschein (falls die
Fruchtblase springt) und den Antrag auf Anstaltspflege für die Geburt
mit. In den darauffolgenden Tagen sollten Sie an einem Vormittag
zwischen Montag und Donnerstag in jenes Krankenhaus gehen, in dem Sie
Ihr Kind bekommen wollen, damit Ihre Daten aufgenommen werden können.
Unter Umständen kann dabei auch ein Streptokokken-Abstrich gemacht werden. Bis zum Geburtstermin sollten alle zwei bis drei Wochen mit einem CTG
das Befinden des Kindes und die Wehentätigkeit überwacht werden. Auch
Ihr Blutdruck, Gewicht und Harn sollen kontrolliert werden, um eine
drohende Stoffwechselentgleisung (Gestose) möglichst früh zu erkennen.
Wenn
nicht schon früher regelmäßige Wehen beginnen oder die Fruchtblase
springt, sollten Sie zum Geburtstermin das Krankenhaus aufsuchen, in
dem Sie entbinden wollen, um den weiteren Verlauf zu besprechen. Länger
als 14 Tage über den Geburtstermin sollte nicht zugewartet werden.
Falls die Geburt bis dahin nicht in Gang kommt, wird eine
Geburtseinleitung nötig. Die Betreuung während der Geburt liegt in den
Händen der Hebamme. Die Hebammen sind alle bemüht, Ihnen bei der Geburt
Ihres Kindes nach bestem Können beizustehen. Die ärztliche Betreuung
unter der Geburt ist vor allem bei Komplikationen von Nöten. In jeder
geburtshilflichen Abteilung sind entsprechend qualifizierte Ärzte
anwesend, die bei Komplikationen kompetent eingreifen können. Der
Normalfall ist jedoch die „natürliche Geburt", bei der die Hauptakteure
Sie, Ihr Kind, Ihr Partner und die Hebamme sind.
Weitere empfohlene Untersuchungen
Wir empfehlen allen unseren Schwangeren, in der 28. Schwangerschaftswoche beim Hausarzt einen Blutzucker-Belastungs-Test (oGTT) durchführen
zu lassen. Durch diesen unkomplizierten Test kann eine Erkrankung an
Schwangerschaftsdiabetes rechtzeitig erkannt werden und oft schon durch
eine Ernährungsumstellung erfolgreich behandelt werden, ohne dass
Mutter oder Kind irgendwelche Schäden davontragen. Der unerkannte
Schwangerschaftsdiabetes kann für das Kind schwerwiegende Folgen haben.
Rufen Sie rechtzeitig Ihren Hausarzt an und erfragen sie, an welchem
Wochentag Sie sich in seiner Ordination einfinden sollen. Für den Test
müssen Sie unbedingt nüchtern sein. Es wird ein Nüchtern-Blutzucker
gemessen, dann bekommen Sie einen Zuckerdrink mit 70g Glucose. Genau
eine Stunde nach dem Drink muss wieder der Blutzucker gemessen werden.
Bitte geben Sie uns die Werte telefonisch durch. Sollte der Wert nach
einer Stunde 140 oder höher sein, kommen Sie bitte zu einem Gespräch in
meine Ordination.
Nach der 5. MKP-Untersuchung sollten Sie in dem Krankenhaus, in dem Sie entbinden wollen, auch einen Streptokokken-Abstrich
machen lassen. Es wird dabei ein Abstrich vom Scheideneingang
entnommen, der auf das Vorliegen von Streptokokken untersucht wird. Bei
positivem Ergebnis bekommen Sie unter der Geburt ein Antibiotikum,
damit Ihr Kind durch diese Bakterien keiner Gefahr ausgesetzt ist.
Auch zahnärztliche Kontrolluntersuchungen
(kein RÖNTGEN!) im Abstand von einigen Monaten werden in der
Schwangerschaft empfohlen. Damit sich die alte Binsenweisheit, dass
jede Schwangerschaft einen Zahn kostet, nicht bewahrheitet, sollte noch
mehr als sonst auf ausreichende Mundhygiene und gesunde Ernährung
geachtet werden. Das Risiko, an Zahnfleischentzündungen zu erkranken,
steigt in der Schwangerschaft - dem kann mit regelmäßiger Zahnpflege
vorgebeugt werden. Außerdem besteht in der Schwangerschaft ein erhöhter
Bedarf an Kalzium und den Vitaminen C, D und A, die auch für die
Zahnbildung des noch ungeborenen Kindes wichtig sind. Bei Bedarf können
auch Fluorid-Präparate verschrieben werden.
Quelle: http://www.der-frauenarzt.at/schwanger/mkp.htm
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