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Frühgeburt
Von einer Frühgeburt spricht man, wenn das Kind vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wurde oder bei der Geburt weniger als 2500g wog.
Frühgeburten treten heute mit der gleichen Häufigkeit auf wie früher. Jedoch sind die Möglichkeiten, ein Frühgeborenes zu behandeln, um ein Vielfaches besser, als noch vor wenigen Jahrzehnten. Besonders die sehr kleinen Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g profitieren erheblich von den besseren Behandlungsmethoden. Dies führt in den meisten Ländern zu einer rückläufigen Sterblichkeit von Frühgeborenen.

Vorbeugung

Die Prävention, also Maßnahmen zur Verhinderung von Frühgeburtlichkeit, besteht in der Aufklärung und Beratung der Schwangeren über die Veränderungen in der Schwangerschaft sowie eine an den Zustand angepasste Verhaltensweise. Eine Frau, die über die normalen Vorgänge während der Schwangerschaft Kenntnis hat, wird eine bessere Möglichkeit haben, Störungen oder Ungewöhnliches zu erkennen und diese mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen.

Am Arbeitspatz gelten für Schwangere bestimmte arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, die durch die Mutterschutzbestimmungen geregelt sind. So sind beispielsweise Nachtarbeit und das Heben schwerer Lasten, langes Stehen oder Fließbandarbeit für schwangere Frauen nicht mehr erlaubt. Aber auch die hausfrauliche Tätigkeit sowie das Freizeitverhalten müssen gegebenenfalls bei einer notwendigen Änderung der Lebensführung berücksichtigt werden.

Anzeichen

Eine Frühgeburt kann sich durch bestimmte Anzeichen ankündigen, z. B. durch vorzeitige Wehen oder durch ein vorzeitiges Platzen der Fruchtblase (Blasensprung). Eine Frühgeburt kann jedoch auch aus krankheitsbedingtem Grund ausgelöst werden. Dabei kann es sich sowohl um Ursachen handeln, die im mütterlichen Organismus begründet liegen als auch um solche, die durch Fehlentwicklung des Fetus auftreten.

In der Mehrzahl der Fälle spielen aufsteigende Infektionen (vom mütterlichen Genitaltrakt aufwärts, also Richtung Muttermund/Gebärmutter) sowie der Zustand der Plazenta eine wesentliche Rolle. Beides kann Auslöser für vorzeitige Wehen oder einen vorzeitigen Blasensprung sein.

Vorzeitige Wehen, die sich von vermehrten Kontraktionen durch ihre Wirkung auf den Gebärmutterhals unterscheiden, können medikamentös unterdrückt werden. Die so genannten Wehenhemmer (Tokolytika) behandeln jedoch nicht die Ursache der vorzeitigen Wehen. Durch die gewonnene Zeit kann dem Kind aber die Möglichkeit gegeben werden, die notwendige Lungenreife noch vor der Geburt zu erlangen (durch Gabe von Glukokortikoiden). Die Schwangere kann noch rechtzeitig in ein Perinatalzentrum verlegt werden.

Folgen für das frühgeburtliche Kind

Die Grenze zur Lebensfähigkeit ist trotz aller zur Verfügung stehenden modernsten Techniken zwischen der 23. und 25. Schwangerschaftswoche erreicht. Bei Kindern die vor der 25. Woche geboren werden, besteht das Risiko von mäßigen bis schweren Behinderungen. Entscheidend ist bei der Prognose auch das Gewicht. Kinder mit weniger als 1500g Geburtsgewicht haben leider ein 200fach erhöhtes Risiko zu sterben, als Kinder mit einem Gewicht von über 2500g; überlebende Kinder haben ein zu 10mal höheres Risiko neurologische Schäden davon zu tragen. Auch Entwicklungsstörungen, Seh- und Hörschäden, Krampfanfälle und chronische Lungenprobleme treten bei den sehr kleinen Frühgeborenen häufiger auf. Ein wichtiger Faktor für die Vermeidung von Lungenproblemen ist die Entwicklung der Lungenreife des Fetus, die im Normalfall um die 24. Woche herum eintritt.

Die Versorgung der Frühgeborenen orientiert sich an einer Stellungnahme, die von einer Kommission aus Vertretern medizinischer Fachgesellschaften, einem Moraltheologen und einer Strafrechtlerin gemeinsam gestaltet wurde. Die nachfolgenden Angaben sind dieser Empfehlung sinngemäß entnommen:

Frühgeburt vor 22 Schwangerschaftswochen

Kinder, die zu dieser Zeit geboren werden, sind nicht lebensfähig. Sie werden entsprechend ihrer Würde im Sterben betreut. In jedem Fall werden die Ärzte dazu angehalten, das vorgeburtlich festgestellte Schwangerschaftsalter mit dem Entwicklungszustand des Kindes zu vergleichen. Bei einer offensichtlichen Abweichung überdenken die Ärzte die vor der Geburt getroffene Entscheidung, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu beginnen.

Frühgeburt nach 22 bis 23 Schwangerschaftswochen und 6 Tagen

Während diesem Schwangerschaftsalter steigt die Überlebenschance der Kinder erheblich von etwa 10 auf 50% an. Andererseits leiden 20-30% der überlebenden Kinder an schweren körperlichen und geistigen Behinderungen. Bei den geburtshilflichen Entscheidungen und den Entscheidungen zur Neugeborenenversorgung werden daher neben den kindlichen auch die mütterlichen bzw. elterlichen Interessen berücksichtigt.

Frühgeburt nach 24 Schwangerschaftswochen und später

Die Überlebenschancen von Frühgeborenen dieses Alters erreichten Ende der Neunziger Jahre in Deutschland 60-80%. Bei den geburtshilflichen Entscheidungen werden neben dem mütterlichen bzw. elterlichen auch die kindlichen Interessen berücksichtigt. Bei Kindern ohne lebensbedrohliche Gesundheitsstörungen wird grundsätzlich versucht, die Lebensfunktionen zu erhalten.
Im Hinblick auf das Lebensrecht sind Frühgeborene dieses Reifegrades Kindern jeden Alters gleichzusetzen. Ärzte sind dazu angehalten - als Garanten des Kindes - den rechtlichen und ethischen Geboten zur Lebenserhaltung zu folgen und gegebenenfalls auch gegen die Wünsche der Eltern zu handeln.

Frühgeborene mit angeborenen und bei der Geburt erworbenen Gesundheitsstörungen

Bei Frühgeborenen mit schwersten angeborenen oder bei der Geburt (perinatal) erworbenen Gesundheitsstörungen, die keine Aussicht auf Besserung des Zustandes haben, wird von den Ärzten geprüft, ob im Interesse des Kindes die intensivmedizinischen Maßnahmen eingeschränkt werden sollten - auch wenn dadurch der Tod vorzeitig eintreten sollte. Dabei werden der Grad der Beeinträchtigung und die dadurch bedingten Änderungen der Lebenschance des Kindes berücksichtigt.
Wenn abzusehen ist, dass das Kind sterben wird, werden die Eltern bei der Sterbebegleitung und der Bestattung des Kindes unterstützt.

 

Weitere Information: Fehlgeburt

Quelle: http://www.frauenaerzte-im-netz.de
Kategorie: Früh- und Fehlgeburt | Hinzugefügt von: meinkind (2009-Juni-30)
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