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Hauptseite » 2009 » August » 28 » Mutter-Kind-Pass Untersuchungen (Östr.)
9:17 AM
Mutter-Kind-Pass Untersuchungen (Östr.)

Gleich beim Feststellen der Schwangerschaft wird für Sie der Mutter-Kind-Pass ausgestellt, der Sie und Ihr Kind durch die ganze Schwangerschaft begleiten wird. In den Mutter-Kind-Pass Der Mutter-Kind-Passwerden alle wichtigen Untersuchungsergebnisse eingetragen, die Sie und Ihr Kind betreffen. Tragen Sie den Pass möglichst immer bei sich und nehmen Sie ihn auch mit, wenn Sie verreisen, damit beim eventuellen Auftreten von Komplikationen der jeweilige behandelnde Arzt sich ein Bild vom bisherigen Verlauf Ihrer Schwangerschaft machen kann.

Soweit es möglich ist, sollten Sie die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vom selben Arzt machen lassen, da nur so der Verlauf der Schwangerschaft optimal beurteilt werden kann. Sollten Sie während der Schwangerschaft den Arzt wechseln müssen, versichern Sie sich, dass alle wichtigen Befunde (auch Vorbefunde aus früheren Schwangerschaften) in den Mutter-Kind-Pass eingetragen wurden.

Die folgende Übersicht soll Sie genau über die einzelnen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und mögliche weitere Untersuchungen in der Schwangerschaft informieren und Ihnen einen kleinen Untersuchungsfahrplan durch die Schwangerschaft bieten.

  • Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
  • Spezialultraschall in der 13. bis 14. Schwangerschaftswoche
  • Die zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
  • Die dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
  • Die vierte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
  • Die fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
  • Weitere empfohlene Untersuchungen
  • Zurück zur Ausgangsseite Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit
Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

Bei der ersten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird der korrekte Sitz der Schwangerschaft festgestellt. Man kann nun mit Sicherheit sagen, dass sich das befruchtete Ei in der Gebärmutter eingenistet hat - eine Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft ist damit mit hoher Sicherheit auszuschließen. Falls bereits die Herzaktion zu sehen und die Scheitel-Steiß-Länge zu messen ist, steht bereits jetzt das genaue Schwangerschaftsalter fest. Der aufgrund dieser Informationen berechnete Geburtstermin wird nicht mehr geändert, da nur in der Frühschwangerschaft eine Berechnung fast auf den Tag genau möglich ist.

Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung ist mit einer Blutuntersuchung verbunden, wobei folgende Laborwerte bestimmt werden: Rotes Blutbild, Blutgruppe, Rhesusfaktor- und Blutgruppen-Antikörper, Toxoplasmose und HIV-Antikörper.

  • BLUTGRUPPEN-ANTIKÖRPER: Neben der Blutgruppe wird auch nach Blutgruppenantikörper im mütterlichen Blut gefahndet. Vor allem Rhesus-Antikörper können das Kind gefährden. Damit solche Antikörper im mütterlichen Blut gebildet werden, muss im Laufe des bisherigen Lebens ein Kontakt mit Fremdblut stattgefunden haben. Das bedeutet, dass die erste Schwangerschaft in der Regel nicht gefährdet ist. Eine vorangegangene Fehlgeburt kann jedoch bereits zu einer Sensibilisierung geführt haben.

    Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Eine Rhesus-negative Mutter bringt ein Kind zur Welt, welches von seinem Vater den Rhesus-Faktor vererbt bekommen hat (Dazu muss der Vater Rhesus-positiv sein). Bei der Geburt dieses Kindes kommt es zum Übertritt einer gewissen Menge kindlichen Blutes in den mütterlichen Kreislauf. Die Mutter bildet nun Antikörper gegen diesen Blutfaktor, da der Rhesus Faktor vom mütterlichen Immunsystem als fremd erkannt wurde. Nach der Geburt wurden diese gebildeten Antikörper nicht durch eine entsprechende Rhesusprophylaxe beseitigt. Bekommt diese sensibilisierte Mutter nochmals ein Kind, welches wieder Rhesus positiv ist, richten sich diese Antikörper der Mutter gegen das im Kind gebildete Blut. Die Folge ist eine zunehmende Zerstörung von kindlichen Blutzellen, was zu einer extremen Blutarmut des Kindes im Mutterleib führen kann. Bei der Mutter wird das Vorhandensein von Antikörpern bei der ersten MKP Untersuchung auffallen - Das Kind wird im Laufe der Schwangerschaft auch bei den Ultraschalluntersuchungen auffällig. Eine Therapie des Kindes ist möglich, aber sehr aufwendig und nicht ungefährlich.

    Daher ist jeder Arzt bestrebt, die Antikörperbildung mittels der Rhesusprophylaxe zu verhindern. Ein eher seltener Weg der Sensibilisierung ist auch schon während der ersten Schwangerschaft möglich, nämlich dann, wenn stärkere Blutungen oder Wehen auftreten. Aus diesem Grund wird nunmehr versucht, eine Rhesusprophylaxe bei jeder Rhesus-negativen Schwangeren bereits in der 28.-30. SSW durchzuführen. Leider werden die Kosten dieser Injektion derzeit von den Versicherungsträgern noch nicht übernommen.

  • TOXOPLASMOSE ist eine Infektionskrankheit, die viele Frauen im gebärfähigen Alter bereits durchgemacht haben und daher Antikörper im Blut aufweisen. Wenn in Ihrem Blut Antikörper vorhanden sind, bekommen Sie in den nächsten Tagen die Aufforderung, zu einer neuerlichen Blutabnahme zu kommen. Bitte machen Sie sich keine unnötigen Sorgen, meistens wird damit nur die Immunität bestätigt.

    Sind keine Antikörper im Blut enthalten, sollen Sie folgende Verhaltensregeln strikt einhalten:

    • Kein Genuß von rohen oder halb rohen tierischen Produkten.

    • Den Umgang mit Katzen meiden, bzw. nach Kontakt gründlich die Hände waschen. Das `Katzenkisterl´ sollte ein anderes Familienmitglied reinigen, bzw. muss die Reinigung mit Gummihandschuhen erfolgen. (Sollten Sie eine eigene Katze haben, so müssen Sie diese aber keinesfalls weggeben, da reine Hauskatzen oft frei von Toxoplasmoseerregern sind, bzw. Katzenhalter häufig bereits Toxoplasmose-Antikörper haben und damit immun sind).

    • Nach Gartenarbeit die Hände ebenfalls gründlich reinigen.

    Sollten Sie sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen mit Toxoplasmose infizieren, kann dies medikamentös behandelt werden. Wird die Infektion rechtzeitig erkannt, besteht nahezu keine Gefahr für Sie und Ihr Kind, dazu sind allerdings regelmäßige Kontrollen notwendig.

  • HIV,AIDS: Die routinemäßige Untersuchung auf HIV-Antikörper ist in Österreich zwar vom MKP noch nicht vorgesehen, doch hätte ein Übersehen einer HIV- Infektion der werdenden Mutter so weitreichende Folgen für das Kind, dass ich diese Untersuchung für unbedingt notwendig halte. Durch entsprechende Therapie und Wahl des Geburtsmodus kann eine Ansteckung des Kindes in bis zu 90% der Fälle verhindert werden. Wird die Infektion nicht erkannt, kommt es fast immer zur Ansteckung des Kindes vor allem unter der Geburt.


Spezialultraschall in der 13. bis 14. Schwangerschaftswoche

Falls Sie es wünschen wird in der 13. bis 14. Schwangerschaftswoche (SSW) ein Spezialultraschall durchgeführt, bei dem die Nackenregion des Kindes vermessen wird. Wenn zu diesem Zeitpunkt viel Flüssigkeit unter der Haut eingelagert ist, können weitere Untersuchungen und engmaschige Kontrollen sinnvoll sein. Diese Untersuchung ist zur Risikoeinschätzung von großer Bedeutung. Falls Ihr Partner bei der Untersuchung anwesend sein will, ist dies von mir aus selbstverständlich möglich.

Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie auch wissen, ob Sie eine genetische Risikobeurteilung mittels Ultraschall- und Blutuntersuchungen durchführen lassen wollen. Mit diesen Untersuchungen ist eine individuelle Risikoberechnung auf das Vorliegen von sogenannten numerischen Chromosomenbesonderheiten (Trisomien, bes. der Trisomie 21 ("Mongolismus")) möglich. Das Ergebnis der genetischen Untersuchungen gibt eine Entscheidungshilfe, ob eine Fruchtwasseruntersuchung sinnvoll ist. Diese Untersuchung ist keine Kassenleistung, die Kosten müssen also von Ihnen selbst getragen werden.


Die zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

Zwischen der 18. und 20. SSW lassen Sie bitte bei Ihrem Hausarzt die im MKP vorgesehene interne Untersuchung durchführen und in den MKP eintragen.
In der 20.-21. SSW ist dann die nächste Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen werden im Einlegeblatt dokumentiert. Die Kurven, die hier eingetragen sind, entsprechen dem Kopfumfang und dem Bauchumfang. Am Verlauf der Kurve erkennt man gut das Wachstumsverhalten des Kindes. Im unteren Abschnitt werden wichtige Messparameter eingetragen. Dabei bedeuten die Abkürzungen folgendes:
FW-Fruchtwassermenge, PL-Plazenta, HA-Herzaktion, BIP-Kopfdurchmesser, AD-Bauchdurchmesser, FL-Oberschenkelknochenlänge. Rechts oben sind die verschiedenen Organe aufgelistet. Sind diese vorhanden und in Ordnung, so werden Sie mit o.B. (heißt: ohne auffälligen Befund) vermerkt.

Bei dieser wichtigen Ultraschalluntersuchung wird nach Auffälligkeiten beim Kind gesucht. Es werden Gehirn, Gesicht, Wirbelsäule, Herz – Lunge, Bauchwand, Nieren und Blase, sowie das Skelettsystem beurteilt. Besonders ausführlich wird dabei das kindliche Herz untersucht, da kindliche Herzfehler mit Abstand den größten Anteil an allen kindlichen Fehlbildungen ausmachen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass auch bei optimaler Qualifikation des Untersuchers und bester Geräteausstattung nicht alle diagnostizierbaren Veränderungen beim Kind zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft erkannt werden können. Die Erkennungsrate von nachweisbaren Auffälligkeiten liegt bei dieser Untersuchung bei etwa 80-90 Prozent. Während der Untersuchung werde ich Ihnen so viel wie möglich auch detailliert zeigen.


Die dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

In der 25. SSW erfolgt die nächste Mutter-Kind-Pass Untersuchung. Bei der Blutuntersuchung wird wieder das Blutbild untersucht, weiters werden die Hepatitis-Antikörper (infektiöse Leberentzündung) und bei Bedarf Blutgruppen-Antikörper überprüft. Bei der Ultraschalluntersuchung werden vor allem das kindliche Wachstum, die Fruchtwassermenge, die Beschaffenheit des Mutterkuchens und das kindliche Wohlbefinden kontrolliert. Zu diesem Zeitpunkt steht Ihr Kind bereits am Beginn seiner Lebensfähigkeit. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über das derzeitige Gewicht und die ungefähre Größe Ihres Kindes.


Die vierte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

Den Termin für die nächste MKP-Untersuchung erhalten Sie für die 30. bis 31. SSW. Auch jetzt ist vor allem das Wachstumsverhalten des Kindes von Bedeutung. Sollten Sie immer wieder einen harten Bauch bekommen, teilen Sie uns dies unbedingt mit. Mittels der Tastuntersuchung und der Ultraschalluntersuchung lässt sich eine Veränderung am Gebärmutterhals feststellen. Zu diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft werden Sie schon häufig Schwangerschaftswehen spüren. Sollten diese eine Regelmäßigkeit aufweisen, kommen Sie bitte zu einer Kontrolle in die Ordination, bzw. lassen Sie sich an einer geburtshilflichen Station kontrollieren. Bei Blasensprung, also Flüssigkeitsabgang durch die Scheide, muss eine sofortige Kontrolle durchgeführt werden. Dazu müssen Sie sich liegend ins Krankenhaus bringen lassen. Dies gilt auch für die Zeit unmittelbar vor dem Geburtstermin. Ein Blasensprung bedeutet, dass die Geburt beginnt, auch wenn noch keine Geburtswehen zu spüren sind.

Bei vorzeitiger Wehentätigkeit oder bei bestimmten Risikofaktoren (auch in vorangegangenen Schwangerschaften) bekommen Sie einen Termin zum CTG. Bei dieser Untersuchung wird das kindliche Wohlbefinden und die mütterliche Wehentätigkeit kontrolliert.


Die fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

In der 35.-37. SSW machen wir die letzte MKP-Untersuchung. Bei Bedarf kann bei dieser Untersuchung auch eine Blutflussmessung in der Nabelschnur oder einem Gefäß im kindlichen Körper mittels Farb-Doppler durchgeführt werden. Durch die Größe, die Ihr Kind zu diesem Zeitpunkt bereits erreicht hat, ist die normale Ultraschalluntersuchung nicht mehr so spektakulär. Sollten Ihre Angehörigen an der Ultraschalluntersuchung Interesse habe, so ist es besser, diese zu einer früheren Untersuchung mitzunehmen. Zur letzten MKP-Untersuchung bekommen Sie einen Rettungsschein (falls die Fruchtblase springt) und den Antrag auf Anstaltspflege für die Geburt mit. In den darauffolgenden Tagen sollten Sie an einem Vormittag zwischen Montag und Donnerstag in jenes Krankenhaus gehen, in dem Sie Ihr Kind bekommen wollen, damit Ihre Daten aufgenommen werden können. Unter Umständen kann dabei auch ein Streptokokken-Abstrich gemacht werden. Bis zum Geburtstermin sollten alle zwei bis drei Wochen mit einem CTG das Befinden des Kindes und die Wehentätigkeit überwacht werden. Auch Ihr Blutdruck, Gewicht und Harn sollen kontrolliert werden, um eine drohende Stoffwechselentgleisung (Gestose) möglichst früh zu erkennen.

Wenn nicht schon früher regelmäßige Wehen beginnen oder die Fruchtblase springt, sollten Sie zum Geburtstermin das Krankenhaus aufsuchen, in dem Sie entbinden wollen, um den weiteren Verlauf zu besprechen. Länger als 14 Tage über den Geburtstermin sollte nicht zugewartet werden. Falls die Geburt bis dahin nicht in Gang kommt, wird eine Geburtseinleitung nötig. Die Betreuung während der Geburt liegt in den Händen der Hebamme. Die Hebammen sind alle bemüht, Ihnen bei der Geburt Ihres Kindes nach bestem Können beizustehen. Die ärztliche Betreuung unter der Geburt ist vor allem bei Komplikationen von Nöten. In jeder geburtshilflichen Abteilung sind entsprechend qualifizierte Ärzte anwesend, die bei Komplikationen kompetent eingreifen können. Der Normalfall ist jedoch die „natürliche Geburt", bei der die Hauptakteure Sie, Ihr Kind, Ihr Partner und die Hebamme sind.


Weitere empfohlene Untersuchungen

Wir empfehlen allen unseren Schwangeren, in der 28. Schwangerschaftswoche beim Hausarzt einen Blutzucker-Belastungs-Test (oGTT) durchführen zu lassen. Durch diesen unkomplizierten Test kann eine Erkrankung an Schwangerschaftsdiabetes rechtzeitig erkannt werden und oft schon durch eine Ernährungsumstellung erfolgreich behandelt werden, ohne dass Mutter oder Kind irgendwelche Schäden davontragen. Der unerkannte Schwangerschaftsdiabetes kann für das Kind schwerwiegende Folgen haben. Rufen Sie rechtzeitig Ihren Hausarzt an und erfragen sie, an welchem Wochentag Sie sich in seiner Ordination einfinden sollen. Für den Test müssen Sie unbedingt nüchtern sein. Es wird ein Nüchtern-Blutzucker gemessen, dann bekommen Sie einen Zuckerdrink mit 70g Glucose. Genau eine Stunde nach dem Drink muss wieder der Blutzucker gemessen werden. Bitte geben Sie uns die Werte telefonisch durch. Sollte der Wert nach einer Stunde 140 oder höher sein, kommen Sie bitte zu einem Gespräch in meine Ordination.

Nach der 5. MKP-Untersuchung sollten Sie in dem Krankenhaus, in dem Sie entbinden wollen, auch einen Streptokokken-Abstrich machen lassen. Es wird dabei ein Abstrich vom Scheideneingang entnommen, der auf das Vorliegen von Streptokokken untersucht wird. Bei positivem Ergebnis bekommen Sie unter der Geburt ein Antibiotikum, damit Ihr Kind durch diese Bakterien keiner Gefahr ausgesetzt ist.

Auch zahnärztliche Kontrolluntersuchungen (kein RÖNTGEN!) im Abstand von einigen Monaten werden in der Schwangerschaft empfohlen. Damit sich die alte Binsenweisheit, dass jede Schwangerschaft einen Zahn kostet, nicht bewahrheitet, sollte noch mehr als sonst auf ausreichende Mundhygiene und gesunde Ernährung geachtet werden. Das Risiko, an Zahnfleischentzündungen zu erkranken, steigt in der Schwangerschaft - dem kann mit regelmäßiger Zahnpflege vorgebeugt werden. Außerdem besteht in der Schwangerschaft ein erhöhter Bedarf an Kalzium und den Vitaminen C, D und A, die auch für die Zahnbildung des noch ungeborenen Kindes wichtig sind. Bei Bedarf können auch Fluorid-Präparate verschrieben werden.

Quelle: http://www.der-frauenarzt.at/schwanger/mkp.htm
Kategorie: Mutterpass | Aufrufe: 2248 | Hinzugefügt von: meinkind
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